Neuerungen ab dem 18. Mai

Seit dem 18.05.2020 gelten neue Regelungen im Umgang mit der Corona-Pandemie.

In Schleswig-Holstein gilt ein Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern. Sollte dieser Abstand nicht eingehalten werden können, muss eine physische Barriere zwischen den Personen aufgestellt werden, beispielsweise aus Plexiglas. Das Tragen eines Mundschutzes im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie in Geschäften, Super- und Baumärkten und in Einkaufszentren ist Pflicht. Ausnahmen dieser Maskenpflicht gelten nur für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Masken tragen können.

Einrichtungen für Kinderbetreuung, Sport, Schulen, Hochschulen, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Krankenhäuser und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen dürfen unter bestimmten Auflagen wieder öffnen. Das gleiche gilt für Kinos und außerschulische Bildungseinrichtungen wie Fahrschulen.

Gaststätten und Hotels dürfen wieder für Besucher öffnen, jedoch unter strengen Hygienekonzepten und Abstandsauflagen.

Weitere Infos zur Lage in Schleswig-Holstein finden Sie unter www.schleswig-holstein.de.

Bleiben Sie positiv! Und vor allem: Bleiben Sie und Ihre Lieben gesund!

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