Neuerungen ab dem 4. Mai

Seit dem 04.05.2020 dürfen weitere Geschäfte wieder öffnen. Zudem gilt im ÖPNV und in Läden eine Maskenpflicht.

Seit dem 01.05.2020 dürfen in Schleswig-Holstein folgende Geschäfte und Einrichtungen wieder öffnen:

  • Friseursalons, Nagelstudios
  • Einkaufszentren, Geschäfte, Baumärkte
  • Museen, Ausstellungen, Außenanlagen von Botanischen Gärten
  • Spielplätze
  • Kirchen (Gottesdienste)

Der Unterricht an Schulen sowie wichtige Praxisveranstaltungen an Universitäten dürfen wieder stattfinden, auf Grundlage des Konzepts des Bildungsministeriums.

Unter der Voraussetzung, dass die Einrichtungen Besuchskonzepte vorlegen, dürfen auch Alten- und Pflegeheime wieder Besucher empfangen.
Sportarten, die als kontaktarm eingestuft werden, wie Kanufahren und Golfen, dürfen im Freien wieder ausgeübt werden.

Weiterhin gilt bis zum 17. Mai ein Veranstaltungsverbot. Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern sind bis zum 31. August untersagt.

Trotz allem gilt auch weiterhin ein Kontaktverbot und das Einhalten eines Mindestabstandes von 1,5 Metern.

Das Tragen eines Mundschutzes im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie in Geschäften, Super- und Baumärkten und in Einkaufszentren ist Pflicht.
Weitere Infos zur Lage in Schleswig-Holstein finden Sie unter www.schleswig-holstein.de.

Bleiben Sie positiv! Und vor allem: Bleiben Sie und Ihre Lieben gesund!

#flattenthecurve

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