Informationen zum zweiten Lockdown

Ab dem 16.12.2020 gilt in Schleswig-Holstein ein weitreichender Lockdown vorerst bis zum 10.01.2021.

Ab dem 16.12.2020 gilt in Schleswig-Holstein ein weitreichender Lockdown vorerst bis zum 10.01.2021.

Bundesweite Ausnahme an Weihnachten vom 24.12.2020 bis zum 26.12.2020:

Der eigene Haushalt darf zusätzlich vier Personen aus dem engsten Familienkreis empfangen. Die Anzahl der Haushalte ist hierbei nicht begrenzt. Es dürfen also bis zu vier Personen aus vier verschiedenen Haushalten an Weihnachten zu Besuch kommen.

Folgende Regeln gelten ab Mittwoch, den 16.12.2020:

  • Es dürfen sich nur noch 5 Personen aus zwei Haushalten treffen (Kindern unter 14 Jahren ausgenommen).
  • Geschäfte des Einzelhandels müssen schließen. Ausnahmen gelten für:
    • Super- und Getränkemärkte
    • Drogerien, Apotheke, Sanitäts- & Reformhäuser
    • Babyfachmärkte
    • Tierbedarfsmärkte
    • Weihnachtsbaumverkäufe
    • Lieferdienste bleiben möglich, wie beispielsweise bei Restaurants oder Baumärkten
  • Freizeit- &Kultureinrichtungen müssen schließen
  • Friseursalons, Kosmetik- und Tattoostudios sowie Massepraxen müssen schließen. Ausnahmen gelten für:
    • Physio-, Ergo- und Logopedien
    • Medizinische Fußpflege (Podologie)
  • Verbot von Ausschank und Verzehr alkoholischer Getränke in öffentlichen Bereichen
  • Kitas bieten eine Notbetreuung, auch für Schulkinder der Klassen 1 – 7 findet eine Notbetreuung statt
  • Die Schulen schließen, es findet Online-Unterricht statt
  • Bewohner*innen von Alten- und Pflegeheimen dürfen nur von max. zwei angemeldeten Personen besucht werden

Für weitere Informationen: Zweiter Lockdown ab dem 16.12.2020

 

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