Die Beschlüsse der Landesregierung zusammengefasst:
- Die derzeitigen Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen.
- Grundsätzlich gilt weiterhin, die sozialen Kontakte so gering wie möglich zu halten. Steigt die Inzidenz in einer Stadt oder einem Landkreis wieder, können die obigen Lockerungen gegebenenfalls wieder zurückgenommen werden.
- 22. Februar
- erste Schulen und Kitas dürfen wieder öffnen
- praktische Fahrstunden für berufsbezogene Ausbildungsgänge dürfen wieder durchgeführt werden
- 1. März
- Friseure und Nagelstudios dürfen wieder öffnen
- ebenso Sportstätten, Blumenläden, Gartenbaucenter, Wildparks und Zoos
- hier gelten strenge Hygieneregeln sowie die Einhaltung der Kontaktbeschränkungen
Weitere Informationen zur Regierungserklärung Schleswig-Holsteins finden Sie hier.
In diesem Artikel wird auf externe Websites verwiesen. Für die Inhalte jener Websites übernehmen wir keine Haftung. Stand der Angaben in diesem Artikel: 06.01.2021. Alle Angaben ohne Gewähr.