Informationen zur Lockerung des zweiten Lockdowns

Ab dem 1. März wird der am 16.12.2021 beschlossene Lockdown in Schleswig-Holstein schrittweise gelockert.

Die Beschlüsse der Landesregierung zusammengefasst:

  • Die derzeitigen Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen.
  • Grundsätzlich gilt weiterhin, die sozialen Kontakte so gering wie möglich zu halten. Steigt die Inzidenz in einer Stadt oder einem Landkreis wieder, können die obigen Lockerungen gegebenenfalls wieder zurückgenommen werden. 
  • 22. Februar
    • erste Schulen und Kitas dürfen wieder öffnen
    • praktische Fahrstunden für berufsbezogene Ausbildungsgänge dürfen wieder durchgeführt werden
  • 1. März
    • Friseure und Nagelstudios dürfen wieder öffnen
    • ebenso Sportstätten, Blumenläden, Gartenbaucenter, Wildparks und Zoos
    • hier gelten strenge Hygieneregeln sowie die Einhaltung der Kontaktbeschränkungen 

Weitere Informationen zur Regierungserklärung Schleswig-Holsteins finden Sie hier.

 

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