Informationen zur Erweiterung des zweiten Lockdowns

Der seit dem 16.12.2020 bestehende Lockdown wurde bis zum 31.01.2021 verlängert.

Der Lockdown wurde bis zum 31.01.2021 verlängert.

Folgende erweiterte Regeln gelten ab Mittwoch, den 06.01.2021:

  • Ein Haushalt darf sich nur mit einer weiteren Person eines anderen Haushalts treffen.
  • Sollten in einem Landkreis mehr als 200 Infektion pro 100.000 Einwohnern binnen 7 Tagen auftreten, wird der Bewegungsradius der Bewohner des betroffenen Landkreises auf 15 km um den Wohnort beschränkt. Ausgenommen sind der Weg zur Arbeit oder Arztbesuche.

Für weitere Informationen: Erweiterung des zweiten Lockdowns

Folgende Regeln vom 16.12.2020 gelten auch weiterhin:

  • Geschäfte des Einzelhandels bleiben weiterhin geschlossen. Ausnahmen gelten für:
    • Super- und Getränkemärkte
    • Drogerien, Apotheke, Sanitäts- & Reformhäuser
    • Babyfachmärkte
    • Tierbedarfsmärkte
    • Abhol- & Lieferdienste bleiben möglich, wie beispielsweise bei Restaurants oder Baumärkten Kultureinrichtungen müssen schließen
  • Friseursalons, Kosmetik- und Tattoostudios sowie Massepraxen müssen schließen. Ausnahmen gelten für:
    • Physio-, Ergo- und Logopedien
    • Medizinische Fußpflege (Podologie)
  • Verbot von Ausschank und Verzehr alkoholischer Getränke in öffentlichen Bereichen
  • Die Schulen bleiben bis zum 31.01.2021 geschlossen. Es findet lediglich eine Notbetreuung statt.
  • Bewohner*innen von Alten- und Pflegeheimen dürfen nur von max, zwei angemeldeten Personen besucht werden
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